Ramona Huntemann - Heilpraktikerin · 21244 Buchholz in der Nordheide · Hochkamp 14 · Tel: 0 41 81 - 28 22 78 · Mobil: 0175 - 19 444 22 · E-Mail

Behandlungskosten

Die homöopathische Behandlung in meiner Praxis umfasst folgende Leistungen:

  • Ausführliches Erstgespräch (Anamnese)
  • Fallanalyse (Auswertung) und Bestimmung der Arznei
  • Begleitung im weiteren Heilungsverlauf (Follow up)
  • Hausbesuche auf Wunsch

Behandlungskosten

Erwachsene:
Erstanamnese (incl. der zweiten Konsultation):
1,5 bis 2 Std. = € 150

Kinder bis 17 Jahren:
Erstanamnese (incl. der zweiten Konsultation):
1,5 Std. = € 120

Die Kosten für Akut-Behandlungen, Folgetermine, Telefon-Termine und Hausbesuche richten sich nach Dauer und Aufwand des Termins.
Stundensatz = € 60

Alle Termine sind verbindlich und werden berechnet, sofern diese nicht rechtzeitig (24 Std.) vorher abgesagt werden. Bei Nichtabsage fallen 30% der Kosten an. Bei Folgeterminen werden diese gegengerechnet.

Kostenabrechnungen

Kostenabrechnungen erfolgen per Rechnungszustellung oder bar vor Ort.

Bitte überweisen Sie den Rechnungs-Betrag innerhalb von 14 Tagen.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Kosten für eine Behandlung aufzubringen, sprechen Sie mich bitte zu Beginn der Behandlung an. Gemeinsam mit Ihnen finden wir sicher eine Lösung.

Privat- und Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten ganz oder teilweise. Die Erstattung richtet sich nach Ihrem individuellen Tarif.

Gesetzliche Krankenkassen erstatten in der Regel keine Heilpraktiker-Leistungen. Sie können diese aber als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzen.

Eine Ausnahme bildet die IKK-Südwest, welche seit dem Jahre 2013 als erste gesetzliche Krankenkasse Deutschlands die Kosten für Homöopathie-Leistungen durch Heilpraktiker erstattet. Voraussetzungen für Heilpraktiker sind eine Berufserlaubnis, die Erfüllung der Qualitätskriterien zum Erwerb des Siegels der Stiftung Homöopathie-Zertifikat (SHZ) sowie die Angehörigkeit zu einem deutschen Verband für Heilpraktiker oder Naturheilkunde unter Anerkennung der Berufsordnung für Heilpraktiker. Eine ärztliche Verordnung ist für die Erstattung der Kosten nicht notwendig.

Anmerkung: Es wäre sehr zu wünschen, wenn dieses Beispiel ebenso von weiteren Krankenkassen übernommen würde.